Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

 

 

 

 

 

 

 

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sabi Lettner Fotografie (nachfolgend „Fotografin“) und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend „Kund:innen“) über die Leistungen im Bereich Fotografie, Lieferungen und Nutzungsrechte.

 

§2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) des Auftrags durch die Kund:innen. Der Vertrag bezieht sich auf alle Leistungen der Fotografin, welche im Angebot schriftlich vereinbart werden. Mündliche Absprachen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten werden.

 

§3 Leistungen der Fotografin

Die Fotografin erbringt fotografische Dienstleistungen im vereinbarten Umfang der Beauftragung. Art, Umfang und Gestaltung der Aufnahmen liegen im künstlerischen Ermessen der Fotografin.

 

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gilt die im Vertrag bzw. Angebot vereinbarte Vergütung, welche mit der Auftragsbestätigung der Fotografin festgehalten wird. Anzahlungen in Höhe von 20% des vereinbarten Gesamtpreises sind bei Auftragserteilung sofort zu tätigen, andernfalls kann der vereinbarte Termin bei nicht Einhaltung durch die Fotografin nicht gewährt werden. Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

§5 Lieferung und Speicherung/Archivierung der Aufnahmen

 

Die Lieferung erfolgt in der vereinbarten Form (digital, Print, Datenträger etc.). Die Fotografin liefert die vereinbarten Bilddateien innerhalb von 4–6 Wochen nach dem Shooting; abweichende Fristen sind schriftlich zu vereinbaren.

 

§5.2 Speicherung/Archivierung der Aufnahmen

Die Fotografin speichert die Aufnahmen für 12 Monate ab Lieferdatum. Eine darüberhinausgehende Archivierung erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung.

 

§6 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

§6.1 Grundsatz

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Fotografien ausschließlich für den privaten Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

 

§6.2 Ausschluss kommerzieller Nutzung

Jede kommerzielle Nutzung der Fotografien – insbesondere die Verwendung für Werbezwecke, in sozialen Medien zu kommerziellen Zwecken, für Verkaufsmaterialien, Unternehmenskommunikation, Pressearbeit, Print- oder Onlineveröffentlichungen, sowie jede sonstige gewerbliche Verwertung – ist ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht gestattet.

 

§6.3 Gesonderter Lizenzvertrag

Soll eine über den privaten Gebrauch hinausgehende Nutzung erfolgen, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und der Einräumung entsprechender Nutzungsrechte gegen ein gesondertes Lizenzhonorar. Umfang, Dauer und Territorium der Nutzung werden in diesem Fall individuell festgelegt.

 

§6.4 Urheberrecht und Bildnachweis

Das Urheberrecht verbleibt stets bei der Fotografin. Bei jeder vereinbarten Veröffentlichung – auch im privaten Rahmen (z. B. soziale Medien) – ist ein deutlicher Fotonachweis in der Form „©️ Sabi Lettner Fotografie" zu setzen, sofern nicht anders vereinbart.

 

§6.5 Unzulässige Bearbeitung

Die Fotografien dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Fotografin nicht beschnitten, gefiltert oder anderweitig bearbeitet werden, sofern dadurch der künstlerische Ausdruck oder die Integrität des Werkes beeinträchtigt wird.

 

§7 Mitwirkungspflichten

Die Kund:innen stellen alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereit.

 

§8 Stornierung, Terminverschiebung, Krankheit und höhere Gewalt

§8.1 Stornierung durch Kund:innen:

Bei einer Stornierung des Auftrags wird ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 75 % des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt, was sich wie folgt staffelt: bis 30 Tage kostenfrei, 14–30 Tage 25 %, 7–14 Tage 50%, weniger als 7 Tage 75%.

 

§8.2 Terminverschiebung

Eine einmalige Terminverschiebung ist – sofern möglich – kostenfrei. Diese muss bis spätestens 7 Tage vor der Terminvereinbarung schriftlich kommuniziert werden.

 

§8.3 Krankheit der Fotografin

Im Krankheitsfall bemüht sich die Fotografin um Ersatz. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, falls der Auftrag nicht mehr durchgeführt werden kann (Hochzeit und Babybauch-Shooting).

 

§8.4 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.

 

§9 Einwilligung zur Veröffentlichung

Die Kund:innen erklären sich einverstanden, dass Bilder für Portfolio, Website und soziale Medien verwendet werden dürfen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

§10 Haftung

Die Haftung der Fotografin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

 

§11 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

Die geltende Datenschutzerklärung ist auf der Homepage einzusehen.

 

§12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht, auch bei Lieferungen/Veröffentlichungen im Ausland. Für nicht geregelte Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers oder wie vertraglich vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin (München).

 

§13 Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder undurchsetzbar, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam.

 

§14 Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung enthält das gesamte Verständnis der Parteien. Änderungen bedürfen der Schriftform mit Unterschrift. Ein Verzicht auf eine Verletzung gilt nicht als Verzicht auf spätere Verletzungen. Es gilt deutsches Recht.

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